Ein Wahlarzt ist vertraglich nicht an Krankenkassen gebunden.
Die Leistungen werden direkt an Sie verrechnet. Von Ihrer Krankenkasse bekommen Sie laut Leistung die Kassentarife rückerstattet.
Wie geht das?
Die Antragstellung erfolgt online an Ihren Sozialversicherungsträger.
Sie bekommen die Rückvergütung direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Wir übernehmen die Abwicklung hierfür.
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