Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen., daher müssen die die ärztlichen Leistungen zuerst von Ihnen beglichen werden. Die Honorarnote können Sie in unserer Ordination bar oder bargeldlos an der Bankomatkasse bezahlen.
Von Ihrem Sozialversicherungsträger bekommen Sie bis zu 80% der Kassentarife rückerstattet.
Hierbei werden allerdings Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der Kassen enthalten sind, nicht berücksichtigt.
Wenn Sie es wünschen reichen wir die bezahlte Honorarnote bei ihrer Krankenkasse ( über das online Portal-WAH ) ein.
Viele Krankenzusatzversicherungen erstatten Wahlarztkosten zur Gänze. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.
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